{"id":48,"date":"2017-09-03T19:37:50","date_gmt":"2017-09-03T18:37:50","guid":{"rendered":"http:\/\/schuetzenverein-judenbach.de\/?page_id=48"},"modified":"2022-08-09T21:57:29","modified_gmt":"2022-08-09T20:57:29","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schuetzenverein-judenbach.de\/?page_id=48","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div class=\"page\">\n<div class=\"content\">\n<div id=\"cont\" class=\"cont\">\n<div class=\"cont_text\">\n<p><b>A. Name und Sitz des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSch\u00fctzenverein Judenbach\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name \u201eSch\u00fctzenverein Judenbach e.V.\u201c. Der Verein hat seinen Sitz in <span style=\"color: #ff0000;\">96525 F\u00f6ritztal\/ OT Judenbach,<\/span> Landkreis Sonneberg. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><b>B. Zweck des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Der Verein soll dem sportlichen Schie\u00dfen und dem waidm\u00e4nnischen Trainingsschie\u00dfen dienen. Es sollen das Brauchtum und die Traditionspflege gewahrt werden. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Errichtung von Sportanlagen und die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen verwirklicht. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. <span style=\"color: #ff0000;\">Der Verein ist berechtigt, dem Vorstand eine Ehrenamtspauschale zu entrichten: Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt. Bei bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a73 Nr. 26a EstG ausge\u00fcbt werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #ff0000;\">Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft der Vorstand.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #ff0000;\">Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #ff0000;\">Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon etc.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #ff0000;\">Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcff\u00e4hig sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #ff0000;\">Vom Vorstand k\u00f6nnen per Beschluss im rahmen der steuerlichen M\u00f6glichkeiten Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7670 BGB festgesetzt werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #ff0000;\">Die Regelungen zur Zahlung von Aufwandsentsch\u00e4digungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt gegeben.<\/span><\/p>\n<p><b>C. Erwerb der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. \u00dcber die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<br \/>\n<b><br \/>\nD. Beendigung der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.&nbsp; Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt <span style=\"color: #000000;\"><strong>o<\/strong>der wenn es mit der Bezahlung des Vereinsbeitrages bis 31.12. des Gesch\u00e4ftsjahres im R\u00fcckstand ist. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><b>E. Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\">Bei Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegeb\u00fchr zu zahlen. Au\u00dferdem werden von den Mitgliedern Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. Der Jahresbeitrag f\u00fcr das nachfolgende Gesch\u00e4ftsjahr wird mittels Einzugserm\u00e4chtigung in der ersten Dezemberkalenderwoche des laufenden Jahres eingezogen.<\/span><\/p>\n<p>Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeitendes Vereins k\u00f6nnen Umlagen erhoben werden. H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von Aufnahmegeb\u00fchren, Jahresbeitr\u00e4gen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beitr\u00e4genund Umlagen befreit. Der Vorstand kann in berechtigten F\u00e4llen Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<p><b>F. Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu nutzen und in den Abteilungen des Vereins Sport zu treiben sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<br \/>\nDie Mitglieder haben im Rahmen ihrer Bet\u00e4tigung im Verein die vom Deutschen Sportbund e.V. erlassenen Sportordnungen und die Hausordnung des Vereins einzuhalten.<\/p>\n<p><b>G. Vorstand<\/b><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,&nbsp;&nbsp; dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassierer.<\/span><br \/>\nDie Vertretung ist gemeinsam durch zwei Vorstandsmitglieder vorzunehmen.<br \/>\nDer Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p><strong>H. Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird, wobei die Gr\u00fcnde angegeben werden sollen.<\/p>\n<p><b>I. Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/b><\/p>\n<p>Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch<span style=\"color: #ff0000;\"> eine E-Mail (auf Wunsch auch postalisch)<\/span> einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen<\/p>\n<p><b>K. Ablauf von Mitgliederversammlungen<\/b><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.<br \/>\nDurch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung ge\u00e4ndert und erg\u00e4nzt werden. \u00dcber die Annahme von Beschlussantr\u00e4gen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern zu Satzungs\u00e4nderungen ist eine Mehrheit von Dreiviertel, zur \u00c4nderungen des Vereinszwecks und zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von neun Zehntel der abgegeben g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\nAbstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich durch Handaufheben, wenn ein Drittel der erschienen Mitglieder dies verlang, muss schriftlich abgestimmt werden.<br \/>\nBei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienen Mitglieder.<br \/>\n<b><br \/>\nL. Protokollierung von Beschl\u00fcssen<\/b><\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<br \/>\n<b><br \/>\nM. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Wird gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieser Satzung die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlossen, so gelten die Vorsitzenden als Liquidatoren. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung ihrer Aufgaben gelten die Bestimmungen des BGB\u00a7\u00a747ff.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke ist das Verm\u00f6gen zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwende. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<\/div>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">ge\u00e4ndert in der Mitgliederversammlung am 24.07.2021<\/span><\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"clearfix\">&nbsp;<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"footer\">&nbsp;<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A. Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSch\u00fctzenverein Judenbach\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name \u201eSch\u00fctzenverein Judenbach e.V.\u201c. Der Verein hat seinen Sitz in 96525 F\u00f6ritztal\/ OT Judenbach, Landkreis Sonneberg. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. B. 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