Aufgrund der für uns geltenden Bestimmungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO vom 30.09.2021 und der Ausrufung von Warnstufe 3 im Landkreis Sonneberg sind für die Fortführung des Schießbetriebes, ab dem 7.11.2021, folgende Punkte verpflichtend:
1. Nachweis einer Covid-Impfung
oder
2. aktueller Negativtest (Selbsttest vor Ort alternativ)
oder
3. Genesungsnachweis (Zeitraum beachten)
Dies ist der Standaufsicht beim Betreten des Vereinsgebäudes vorzulegen!
Nähere Informationen zu den Bestimmungen:
