!!! wichtig !!! wichtig !!! wichtig !!!

Im Nachgang zu unserer Jahreshauptversammlung im Juni 2022 und aus Gründen der Wichtigkeit zur Problematik Waffenkontrollen, soll auf diesem Wege vertiefend nochmals darauf hingewiesen werden, dass gemäß §36/ III Satz 2 die Kontrollbehörden die Möglichkeit haben, bei den durchzuführenden Kontrollen nicht nur den Waffenschrank, sondern auch den Inhalt zu überprüfen und mit dem aktuellen Bestand der vorgefundenen Waffen abzugleichen. Dies bedeutet, dass die Waffennummern der vorgefundenen Waffen mit den Waffennummern der Wbk überprüft werden.

UrteilVGStuttgart

BundesratVV

hinweise_zu_aufbewahrungskontrollen_2009-10

WaffVwVS.93zu2436Abs.3212121